Margarete Schweikert

Berufsverbot während des Nationalsozialismus

1933, im Jahr der Machtübergabe an die Nationalsozialisten, wurde Tochter Christiane neun Jahre alt, und Margarete Voigt-Schweikert wollte beruflich wieder durchstarten. Im Karlsruher Büro der Reichsmusikkammer, in der alle Musikschaffenden Mitglied sein mussten, erfuhr sie aber, dass sie als Doppelverdienerin keine Arbeitserlaubnis bekommen würde. Es flossen Tränen der Wut und der Enttäuschung, aber es half nichts: Margarete Schweikert erhielt Berufsverbot. Sie durfte nicht unterrichten und nicht konzertieren. Vermutlich hat es ihr nicht so viel ausgemacht, nicht mehr als Kritikerin arbeiten zu dürfen, aber für sie, für die Konzertieren und Komponieren eng zusammenhingen, gab es nicht mehr viele Anreize, schöpferisch tätig zu werden. Sie musizierte in Hauskonzerten und bei den Heimabenden der Nationalistischen Frauenschaft – wahrlich keine Herausforderungen für einen kreativen Geist. Für ihre Tochter Christiane schrieb sie in diesen Jahren kleine Übungsstücke für Klavier und wenige Lieder.

Während des Zweiten Weltkrieges durfte Margarete Voigt-Schweikert wieder einmal "Männerarbeit" verrichten: Im Göttinger Orchester vertrat sie für kurze Zeit einen Kollegen in der zweiten Geige. Und wieder einmal staunten die Herren der Schöpfung nicht schlecht, dass eine Frau dieser Arbeit gewachsen war.

Mehrere Schicksalsschläge, Todesfälle nächster Angehöriger und eine eigene schwere Erkrankung, trafen Margarete Schweikert in den letzten Kriegsjahren.

Da das Geschäftshaus in der Kaiserstraße, in der Familie gerne als "Kassenschrank" bezeichnet, zu klein und zu unbequem war, kaufte Hermann Voigt für die Seinen in der Beethovenstraße, beziehunsvoll im Karlsruher Musikerviertel gelegen, ein "arisiertes" Haus.